Anlässlich einer am 2. August 2019 am Wohnsitz der Familie A. […] in S. durchgeführten Hausdurchsuchung wurden prekäre Verhältnisse festgestellt. Die Liegenschaft war zu diesem Zeitpunkt kaum bewohnbar. Überall lag Müll, Dreck, ungewaschene Kleidung, Essensreste, Katzenkot, etc. Die gleichen Verhältnisse herrschten im Kinderzimmer der gemeinsamen Tochter E. (geb. tt.mm.2005), welche zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der Familienwohnung wohnte. Auch das Kinderzimmer von F. (geb. tt.mm.2003), welche zu diesem Zeitpunkt jeweils die Wochenenden in der Familienwohnung verbrachte, war vollkommen zugemüllt und dreckig.