8.2. Die Beschuldigte wurde im Berufungsverfahren amtlich verteidigt. Die Entschädigung in Strafsachen bemisst sich nach dem angemessenen Zeitaufwand des Anwalts (§ 9 Abs. 1 AnwT). Der massgebliche Stundenansatz beträgt bei der amtlichen Verteidigung in der Regel Fr. 200.00; in einfachen Fällen kann er bis auf Fr. 180.00 reduziert werden. Auslagen und Mehrwertsteuer werden separat entschädigt (§ 9 Abs. 3bis AnwT). Mit Kostennote vom 10. März 2022 macht die amtliche Verteidigerin der Beschuldigten einen Aufwand von 10 Stunden und 30 Minuten à Fr. 200.00, somit Fr. 2'100.00 (inkl. Auslagen und MwSt.), geltend.