Auf die Frage, ob ihr bewusst gewesen sei, dass Schimmelpilz zu Krankheiten führen könne, antwortete die Beschuldigte mit "Jein". Es gebe verschiedene Schimmelarten. Sie sei im Internet nachschauen gegangen und da sei rausgekommen, dass er verschiedene Krankheiten hervorrufen könne (vgl. VA act. 85). Insgesamt beurteile sie das Umfeld für die Kinder als eigentlich nicht so gut, sie habe sich aber immer wieder um eine Verbesserung bemüht und es probiert, so gut es gegangen sei. Einen perfekten Haushalt mit Kindern gebe es nicht (vgl. VA act. 85 f.).