Gewaschen habe sie (vgl. VA act. 83). Diese Aufgabenteilung bestätigte auch ihr mitbeschuldigter Ehemann anlässlich seiner Befragung (vgl. VA act. 78). Bezüglich des Kinderzimmers von F. habe sie zwar gesagt, dass sie wegen einem neuen Bett schauen müssten, aber F. sei es in diesem Bett "wohl" gewesen. Sie habe sich eine Art Nest gemacht. Sie wisse, dass sie das Bettzeug und Kissen wieder einmal waschen sollte, aber sie habe dies erst vor einem Monat getan. Die Löcher habe F. selbst gemacht (vgl. UA act. 309 f., vgl. VA act. 84). Auf die Frage, ob ihr bewusst gewesen sei, dass Schimmelpilz zu Krankheiten führen könne, antwortete die Beschuldigte mit "Jein".