Der Witz sei, dass sie und ihre Tochter E. die Unordnung schon aufräumen würden, aber sie wolle nicht, dass nur sie beide das erledigen würden. Das Haus sei vielleicht verwahrlost, die Kinder jedoch nicht, da sie ärztliche Versorgung, zwei Mahlzeiten und Spielzeug hätten (vgl. UA act. 309). Anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung vom 10. Mai 2021 bestätigte die Beschuldigte ihre Aussagen der Ersteinvernahme im -9-