4.2. Zur in Ziff. 4.1. beschriebenen Wohnsituation sagte die Beschuldigte im Wesentlichen bereits an ihrer Ersteinvernahme vom 2. August 2019 aus, dass ihr der unordentliche Zustand im Haus bewusst sei (vgl. UA act. 309 f.). Ihr seien die Kinder wichtiger als der Haushalt. Sie wisse, dass man das Haus wieder einmal "entrümpeln" müsse, allerdings würden sie und der Ehemann (Mitbeschuldigter) 100% arbeiten. Falls seitens der Behörden eine Putzfrau angeordnet würde, frage sie sich, wer dies finanzieren sollte. Der Witz sei, dass sie und ihre Tochter E. die Unordnung schon aufräumen würden, aber sie wolle nicht, dass nur sie beide das erledigen würden.