Ähnlich sah das Kinderzimmer von F. aus, welches ebenfalls komplett mit Karton, Papier, diversen Gegenständen und Abfall zugestellt und somit kaum begehbar war. Das Etagenbett war mit Büchern, Abfallsäcken und anderem Material vollends bedeckt und deshalb unbenutzbar (vgl. UA act. 102). Als Schlafplatz bot sich lediglich eine stark beschädigte Schaumstoffmatratze am Boden, mit komplett zerrissenem Bezug und verschmutzter Bettdecke und Kissen (vgl. UA act. 104). Ausserdem war das Dachfenster im Kinderzimmer dreckig und augenscheinlich stark von schwarzem Schimmel befallen (vgl. UA act. 104).