Auf dem Badezimmerboden unter dem Waschtisch befanden sich Futternäpfe der Katzen und eine Katzenkiste. Auch dieser Bereich war stark verschmutzt, wobei nicht erkennbar ist, ob es sich dabei um Katzenkot und bzw. oder - futter handelte (vgl. UA act. 96). Das Kinderzimmer von E. war mit Ordnern, leeren Kisten, Schachteln und sonstigem Abfall zugemüllt, sodass nur der Türbereich und der Bereich zwischen den zwei verschmutzten Matratzen frei begehbar war. Auf den Matratzen fehlten die Bettbezüge und Kissen (vgl. UA act. 95). Ähnlich sah das Kinderzimmer von F. aus, welches ebenfalls komplett mit Karton, Papier, diversen Gegenständen und Abfall zugestellt und somit kaum begehbar war.