Total Fr. 6'006.75 -5- Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a und d im Gesamtbetrag von Fr. 1'060.00 auferlegt. 4.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung gemäss lit. b in der Höhe von Fr. 3'900.00 (exkl. MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Die Beschuldigten sind verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).