3. Der Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 StGB für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 4. 4.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 500.00 festgesetzt und der Beschuldigten auferlegt. 4.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der anteilsmässigen Gerichtsgebühr Fr. 1'000.00 b) den kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 3'900.00 c) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung Fr. 1'046.75 d) den Spesen Fr. 60.00