2.4. Die Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. Mai 2021 sinngemäss folgende Anträge: "1. Die Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Für die ausgestandene Untersuchungshaft von 8 Tagen sei die Beschuldigte angemessen zu entschädigen. 3. Die Zivil- und Strafklägerinnen 1 und 2 seien durch den Staat für die entstandene Unbill angemessen zu entschädigen. 4. Die Gerichtskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. 5. Die Kosten für die Entschädigung der amtlichen Verteidigung seien zu Lasten der Staatskasse zu nehmen." 2.5. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte gleichentags: