1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 7. Oktober 2020 Einsprache. Mit Verfügung vom 3. November 2020 hielt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten an das Bezirksgericht Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 hielt der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen fest, dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigte zusammen mit jenem gegen den Mitbeschuldigten B. (Ehemann der Beschuldigten) verhandelt werde.