6. [in Rechtskraft erwachsen] Die sichergestellten Waffen (2 Schreckschusspistolen Röhm RG 800 Cal 8 mm je mit Munition, Zubehör und Verpackung) werden gestützt auf Art. - 30 - 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 PolV der Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, überwiesen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin A. wird auf den Zivilweg verwiesen. Ihre Genugtuungsforderung wird abgewiesen.