2. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der mehrfachen Vergewaltigung (Anklagesachverhalt 1, 2, 5 und 7); - der mehrfachen Schändung (Anklagesachverhalt 4); - der mehrfachen sexuellen Nötigung (Anklagesachverhalt 9); - der Tätlichkeiten (Anklagesachverhalt 8); - der Drohung (Anklagesachverhalt 6). 3. Der Beschuldigte ist schuldig - der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 StGB (Anklagesachverhalt 10); - der Drohung gemäss Art. 180 StGB (Anklagesachverhalt 10); - der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB (Anklagesachverhalt 10).