10. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 29 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird hinsichtlich des Vorwurfs der Tätlichkeiten (Anklagesachverhalt 3) mangels eines gültigen Strafantrags eingestellt.