Nähere oder gar detaillierte Angaben dazu, um wen es sich bei den in der Kostenzusammenstellung aufgeführten Personen, Unternehmen und Institutionen handelt und was für Leistungen diese in welchem Zusammenhang erbracht haben, fehlen vollständig. Ein Entscheid über die geltend gemachte Schadenersatzforderung ist deshalb nicht möglich und die Zivilklage ist diesbezüglich auf den Zivilweg zu verweisen.