Der monatliche Nettoverdienst des Beschuldigten beläuft sich auf rund Fr. 5'000.00 pro Monat. Unterstützungspflichten hat er keine (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Nach einem Pauschalabzug von 20 % für die Krankenkasse, Steuern und die notwendigen Berufskosten sowie einem ermessensweisen Abzug für eine hohe Anzahl Tagessätze von 10 % ist der Tagessatz auf Fr. 120.00 festzusetzen. 5.5. Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).