Der Beschuldigte hat A. im Zuge der Auseinandersetzung vom 1. August 2019 gedroht, er werde sie fertigmachen und umbringen. Diese Drohung sprach er aus, nachdem er A. am Gehen gehindert, sie wieder zurück in die Wohnung gezogen und die Türe verschlossen hatte. Er hat ihr damit mit der Vernichtung ihres höchsten Rechtsgutes gedroht, wobei seine Handlungen der Drohung noch zusätzlich Nachdruck verliehen haben. Entsprechend liegt eine schwere Drohung vor.