Die einfache Körperverletzung wie auch die Drohung sehen als mögliche Sanktion eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Für die Beschimpfung kann indessen nur eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Wie zu zeigen sein wird, kommt bei einer Einzelbetrachtung der einfachen Körperverletzung und der Drohung aufgrund der Schwere des Verschuldens eine Geldstrafe infrage. Diese erweist sich auch nicht als unzweckmässig. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und lebt in stabilen persönlichen Verhältnissen. Insofern sind keine Gründe ersichtlich, welche gegen die präventive Effizienz einer Geldstrafe sprechen würden. Es kann demnach eine Gesamtstrafe gebildet werden.