Die Kehrtwende sei dann im Mai/Juni 2019 gekommen. Er und seine Freundin seien bei ihnen zum Essen eingeladen gewesen, und es sei zu einer unverhältnismässig lauten und hitzigen Diskussion zwischen seiner Mutter und dem Beschuldigten gekommen (GA act. 136). D. hat damit Hinweise darauf geliefert, dass es bereits vor dem 1. August 2019 zu einem tätlichen Übergriff von Seiten des Beschuldigten auf A. - 20 -