Der Beschuldigte hat die Vorwürfe von A. – bis auf wenige Ausnahmen – stets bestritten. Er hat zugegeben, diese am 1. August 2019 im Zuge einer Auseinandersetzung gestossen und sie beschimpft zu haben, hat den Vorfall ansonsten aber heruntergespielt (siehe oben). Auch hat er frühere Beschimpfungen eingestanden (UA act. 281 Frage 40). Frühere Gewaltanwendungen, ob im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen oder nicht, hat er kategorisch verneint. Er machte geltend, dass er und A. während ihrer Beziehung ein reges Sexleben gepflegt hätten. Es treffe zu, dass er sie nach Analsex gefragt habe. Sie habe aber gesagt, dass sie dies nicht wolle, was er dann akzeptiert habe (UA act.