So konnte sie einzig noch den Vorfall vom 1. August 2019, bei dem sie der Beschuldigte geschubst und ihren Kopf gegen den Boden gestossen haben soll, vergleichsweise detailliert und übereinstimmend mit den bisherigen Aussagen schildern (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). An die einzelnen Vorfälle, bei denen der Beschuldigte gegen ihren Willen mehrfach in ihre sexuelle Integrität eingegriffen haben soll, indem er sie gewaltsam oder auch während dem sie schlief zum vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, konnte sich A. nicht mehr erinnern (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5).