A. fiel es – mutmasslich aufgrund eines erlittenen Schlaganfalles – jedoch sichtlich schwer, Aussagen zu machen und sich an die Geschehnisse zu erinnern. So konnte sie einzig noch den Vorfall vom 1. August 2019, bei dem sie der Beschuldigte geschubst und ihren Kopf gegen den Boden gestossen haben soll, vergleichsweise detailliert und übereinstimmend mit den bisherigen Aussagen schildern (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4).