A. belastet den Beschuldigten auch nicht unnötig. Sie wirft ihm keine überschiessende Gewalt vor und macht geltend, dass die Beziehung mit ihm auch viele schöne Momente beinhaltet habe (vgl. UA act. 331 Frage 48). Zudem machte sie sich im vorliegenden Verfahren auch selber Vorwürfe, indem sie geltend machte, dass sie einfach immer die Hoffnung gehabt habe, dass er sich ändere, auch wenn sie gewusst habe, dass dies falsch sei. Zudem sagte sie aus, dass sie irgendwann auch gedacht habe, dass sie selbst schuld und diejenige sei, die alles auslöse (UA act. 322 Frage 45; GA act. 134).