333 Frage 63). Ausser dem Umstand, dass A. auf Nachfrage ausführte, dass sie versucht habe, sich vom Beschuldigten wegzureissen, konnten wiederum kaum weitere Details erhältlich gemacht werden. Zwar muss berücksichtigt werden, dass die Schilderung eines sexuellen Übergriffs die Intimsphäre des Opfers betrifft und es üblicherweise Überwindung erfordert, mit fremden Personen darüber zu sprechen. Dennoch ist vorliegend dem Umstand Beachtung zu - 15 - schenken, dass betreffend die sexuellen Übergriffe ein deutliches Abfallen der Erzähldichte auszumachen ist, was in die Würdigung der Glaubhaftigkeit der Aussagen miteinbezogen werden muss.