Hinsichtlich des ersten Vergewaltigungsvorwurfs konnte sie bspw. zunächst klar im Rahmen eines freien Berichts umschreiben, wie sich zuerst ein Streit entwickelte, um was es dabei genau ging und was sie und der Beschuldigte miteinander besprachen. Beim sexuellen Übergriff angelangt, äusserte sie sich dann aber wie folgt: «Wie gesagt, er entschuldigte sich dann und teilte mir mit, dass er mit mir schlafen wolle. Ich wiederum entgegnete, dass ich dies nun nicht wolle – nicht von ihm angefasst werden wolle und dann war es so, dass er mich das erste Mal vergewaltigt hatte» (UA act. 328 f. Fragen 20 ff.; insbes. act. 329 Frage 24).