In inhaltlicher Sicht sind die Aussagen von A. zum Kerngeschehen der Vergewaltigungsvorwürfe während des gesamten Strafverfahrens auffallend flach ausgefallen. A. war teilweise nicht in der Lage, die Vergewaltigungen in einem freien Bericht zu beschreiben. Wenn sie dies tat, waren ihre Ausführungen äusserst knapp. Dies steht in starkem Kontrast zu ihren Ausführungen zum Vorfall vom 1. August 2019, welchen sie ohne Mühe im Rahmen eines freien Berichts detailliert und widerspruchsfrei wiedergeben konnte (siehe oben). Ihre Schilderungen zu den sexuellen Übergriffen erschöpften sich demgegenüber in der Regel in kurzen Antworten, ausgeführt auf konkrete Fragen zum Tatgeschehen.