Zwei weitere Vorwürfe wurden von A. grundsätzlich übereinstimmend und widerspruchsfrei geschildert. So machte sie geltend, dass der Beschuldigte ihr im Oktober 2018 kurz nach dem Einzug in die gemeinsame Wohnung gedroht habe, sie vom Balkon zu werfen (UA act. 320 Frage 24; act. 345 Fragen 20 ff.). Zudem habe er sie am Geburtstag ihres Sohnes (tt. Dezember 2018) so fest an den Oberarmen gepackt, dass sie davon Hämatome bekommen habe. Er habe sie zudem auch da auf den Boden geworfen und bespuckt (UA act. 320 Frage 27; act. 346 Frage 26). Die Aussagen von A. erscheinen zwar insoweit konstant, als sie zwei Mal zum selben Sachverhalt ähnliche Ausführungen machte.