Als sie anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung dann aber zu den Vergewaltigungen befragt wurde, führte sie aus, dass es jeweils zu sexueller Gewalt gekommen sei, wenn sie die Beziehung zum Beschuldigten habe beenden wollen. Zudem gab sie zu Protokoll: «da war Gewalt dabei, mit Finger biegen, Gewalt einfach» (GA act. 130). Anlässlich der Einvernahme vom 2. August 2018 machte sie im Weiteren geltend, der Beschuldigte habe sie im Dezember 2018 einmal so stark gewürgt, dass man einige Zeit lang die Abdrücke an ihrem Hals gesehen habe (UA act. 320 Frage 23). Auch hier stellte sie zunächst keinen Zusammenhang zu einem sexuellen Übergriff her.