A. schien sodann gewisse tätliche Vorfälle, welche sie zunächst als unabhängige Ereignisse schilderte, im späteren Verlauf der Strafuntersuchung in Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen zu bringen. So berichtete A. zunächst anlässlich der Einvernahme vom 27. September 2019 davon, dass der Beschuldigte ihr im Juni 2018 im Zuge eines Streits den Mittelfinger abgedreht habe. Einen Bezug zu einem sexuellen Übergriff stellte sie in dieser Einvernahme nicht her. Als sie anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung dann aber zu den Vergewaltigungen befragt wurde, führte sie aus, dass es jeweils zu sexueller Gewalt gekommen sei, wenn sie die Beziehung zum Beschuldigten habe beenden wollen.