320 Frage 23). Anlässlich der Einvernahme vom 27. September 2019 machte sie dann aber geltend, dass der erste gewalttätige Übergriff bereits im Juni 2018 in ihrer damaligen Wohnung gewesen sei. Sie seien in der Küche gestanden und hätten miteinander geredet. Dann sei der Beschuldigte irgendwie durchgedreht und habe ihren Mittelfinger abgedreht (UA act. 344 Frage 13). Den Vorfall während des Umzugs in die gemeinsame Wohnung im Herbst 2018 erwähnte sie im Zuge dieser Einvernahme nicht mehr. In der Folge wurde er auch nicht Teil der Anklage. - 13 -