Die Vorfälle sollen sich in einer Ferienwohnung in Eschbach bei Kaiserstuhl in Deutschland, der damaligen Wohnung des Beschuldigten in Arlesheim sowie später in der damals gemeinsam von den Parteien bewohnten Wohnung in Q. zugetragen haben. Der Beschuldigte soll jeweils den Geschlechtsverkehr mit A. vollzogen haben.