Auch hinsichtlich der Beschimpfungen und Beleidigungen weitete A. den Tatvorwurf aus. Hatte sie anlässlich der ersten Einvernahme noch ausgesagt, der Beschuldigte habe sie «Schlampe» und «dummes Kind» genannt und ihr gesagt, dass sie nicht mal zum Bumsen wert sei, machte sie anlässlich der Einvernahme vom 27. September 2019 geltend, der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie nun einen neuen «Stecher» suchen oder anschaffen gehen müsse, dass man wegen ihrer geringen Körpergrösse nicht erwarten könne, dass da viel Hirn sei und dass sie nicht mal zum Bumsen wert sei. Darüber hinaus habe er sie «dumme Henne», «blöde Kuh», «billige Nutte» und «Schlampe» genannt (UA act. 342 Frage 4).