Beschuldigte habe sie auf der Terrasse wegstossen wollen, gab sie am 27. September 2019 zu Protokoll, dass dieser sie derart ins Wohnungsinnere geschubst habe, dass sie quasi in die Balkontüre aus Glas gefallen sei und ihr dies Angst gemacht habe, da die Türe hätte zerbrechen können (UA act. 343 Frage 4). Während sie anlässlich der tatnächsten Einvernahme zudem noch davon berichtete, dass der Beschuldigte ihren Kopf mit der flachen Hand gegen den Boden geschlagen habe, gab sie am 27. September 2019 zu Protokoll, dass dieser vorgängig zu einem Schlag mit der offenen Hand auf die linke Gesichtshälfte, ihren Kopf mit seinen Händen gegen den