318 Frage 12). Als der Beschuldigte im Anschluss die Scherben in der Wohnung zusammenwischte, habe sie sich eines Schlüssels behändigt, die Türe geöffnet und sei zusammen mit dem eingetroffenen Sohn von einem Nachbarn in dessen Wohnung gelassen worden (UA act. 318 f. Frage 13).