sei, dass sie Hilfe brauche, habe sie die Polizei alarmieren wollen. Da ihr im Stress die Nummer nicht mehr eingefallen sei, habe sie stattdessen ihren Sohn angerufen. Als sie sich in der Folge aus der Wohnung in den Hausflur begeben habe und Hilfe habe holen wollen, habe der Beschuldigte sie gepackt und wieder in die Wohnung zurückgezogen und die Türe verschlossen, weshalb sie Panik bekommen habe (UA act. 318 Frage 11). Er habe ihr gesagt, dass er sie fertigmachen und sie umbringen werde (UA act. 318 Frage 12).