Als sie auf dem Boden gelegen sei und wieder habe aufstehen wollen, habe der Beschuldigte mit der offenen Hand ihren Kopf zu Boden geschlagen. Ihr sei davon kurz schwarz vor Augen und übel geworden. Daraus seien auch ihre Verletzungen an der Schläfe und am Kopf entstanden (UA act. 318 Fragen 7 bis 9). Anlässlich der Einvernahme vom 27. September 2019 präzisierte sie dies dahingehend, dass sie aufgrund des Sturzes zunächst mit dem Kopf an einem Möbelstück oder dem Boden aufgeschlagen sei (UA act. 343 Frage 4). Da ihr klar gewesen -9-