3.3.2. A. schilderte demgegenüber, dass es der Beschuldigte gewesen sei, welcher ihr gegenüber aggressiv gewesen sei. Als sie gemeinsam auf der Terrasse gestanden seien, habe er sie beleidigt, weshalb sie ihn angeschrien habe, dass er damit aufhören solle. Er habe sie daraufhin gepackt und wegstossen wollen. Sie sei dann wieder in die Wohnung gegangen, wo der Beschuldigte sie erneut gepackt habe, weshalb sie den Wein ausgeschüttet habe. Nachdem sie ihn aufgefordert habe, damit aufzuhören, habe er sie wiederum gepackt und auf den Boden geschleudert. Als sie auf dem Boden gelegen sei und wieder habe aufstehen wollen, habe der Beschuldigte mit der offenen Hand ihren Kopf zu Boden geschlagen.