Hinsichtlich der Frage, von wem am besagten Abend die Aggression hauptsächlich ausging und wie sich A. die Verletzungen an ihrem Kopf zuzog, gehen ihre Aussagen auseinander. Währenddem A. geltend macht, dass der Beschuldigte die Beherrschung verloren, sie auf den Boden geworfen und schliesslich geschlagen habe, macht der Beschuldigte geltend, dass es A. gewesen sei, welche laut und aggressiv gewesen und schliesslich auf ihn los sei, währenddem er selber sachlich geblieben sei. Geschlagen habe er sie nicht. -8-