Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte A. in der Folge schubste bzw. umstiess, weshalb diese zu Boden fiel. Gleichzeitig ging das Weinglas, welches A. in diesem Zeitpunkt in der rechten Hand hielt, zu Bruch, weshalb sie sich am rechten Daumen eine Schnittverletzung zuzog. Hinsichtlich der Frage, von wem am besagten Abend die Aggression hauptsächlich ausging und wie sich A. die Verletzungen an ihrem Kopf zuzog, gehen ihre Aussagen auseinander.