3.2. Der Beschuldigte und A. gerieten am 1. August 2019 in ihrer damals gemeinsam bewohnten Wohnung in Q. in eine Auseinandersetzung, im Zuge derer A. verletzt wurde. Gemäss dem Austrittsbericht des Spitals Rheinfelden vom 2. August 2019 sowie den sich in den Akten befindlichen Fotos erlitt sie eine Schädelprellung («contusio capitis»), eine Prellung des rechten Knies, eine blutende Verletzung an der linken Augenbraue mit darauffolgender Hämatombildung am linken Auge und Jochbein sowie durch ein zerbrochenes Weinglas bedingte Schnittwunden an der linken Hand sowie am rechten Daumen (UA act. 243;