3.1. Gemäss Anklage soll der Beschuldigte seine damalige Lebenspartnerin A. am 1. August 2019 in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Q. tätlich angegangen haben. Zunächst soll er A. gestossen haben, so dass diese zu Boden fiel. Als diese wieder habe aufstehen wollen, soll er ihr mit der flachen Hand gegen die linke Seite des Kopfes geschlagen und sie an den Haaren gerissen haben. Schliesslich soll er ihren Kopf auf den Boden gedrückt haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll er A. zudem mit -7-