3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft reichte am 25. Oktober 2021 die Berufungserklärung ein und beantragte, dass der Beschuldigte zusätzlich wegen Schändung zu verurteilen und eine höhere Strafe auszusprechen sei. Zudem sei der Beschuldigte für 10 Jahre des Landes zu verweisen. 3.2. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 8. November 2021, er sei lediglich wegen einer Tätlichkeit zu einer Busse von Fr. 500.00 zu verurteilen und ansonsten von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen. 3.3. Die Staatsanwaltschaft reichte am 22. November 2021 und der Beschuldigte am 7. Dezember 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.