10.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Donato Del Duca, Fr. 25'818.05 zu überweisen. 10.3. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 11. 11.1. Der Zivil- und Strafklägerin wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Juliane Wyss-Rieder, als ihre unentgeltliche Rechtsbeiständin eingesetzt.