h) den Spesen von Fr. 186.00 i) andere Auslagen Fr. 26.45 Total Fr. 49'395.90 9.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss lit. f) – i) im Gesamtbetrag von Fr. 10'446.25 auferlegt. 9.3. Die Auferlegung weiterer Verfahrenskosten, die seit Anklageerhebung entstanden sind, bleibt vorbehalten. 10. 10.1. Die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten werden im Umfang von Fr. 25'818.05 (inkl. Fr. 1'845.85 MwSt) genehmigt.