6. Von einer Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB wird abgesehen. 7. Über die Wiederaushändigung der beschlagnahmten Gegenstände (2 Schreckschusspistolen Röhm RG 800 Cal 8 mm mit je einem Magazin, einem Aufsatz und einer Verpackungsschachtel, 1 Verpackungsschachtel zu Pistole Röhm RG 800 Cal 8 mm, 99 Platzpatronen 8 mm, 5 Röhren mit Leuchtsternen für Schreckschusspistole) befindet die Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau nach Art. 31 WG. -4-