Schliesslich soll der Beschuldigte gegen A. im Zeitraum von Juni 2018 bis 1. August 2019 mehrfach tätlich geworden sein, ihr gedroht und sie beschimpft haben. Am 1. August 2019 soll es zudem zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein, anlässlich welcher der Beschuldigte A. erneut gedroht, sie beschimpft und sie überdies verletzt habe. 2. 2.1. Am 24. Februar 2021 fand vor dem Bezirksgericht Rheinfelden die Hauptverhandlung statt. Gleichentags erkannte das Bezirksgericht: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der mehrfachen Schändung gemäss Art. 191 StGB. -3-