Einmal im April/Mai 2019 und einmal im Mai/Juni 2019 soll der Beschuldigte A. zudem sexuell genötigt haben, indem er sie in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Q. gegen ihren Willen zur Vornahme von Oralverkehr zwang, indem er seinen Penis in ihren Mund steckte und gleichzeitig ihren Kopf in seinen Händen hielt. In der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 24. Juli 2019 soll er A. überdies mehrfach geschändet haben, indem er in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Q. mehrfach ohne Vorwarnung und ohne das Einverständnis von A. mit dem Penis in ihre Vagina eindrang, währenddessen sie noch am Schlafen war.