Er soll von A. jeweils Geschlechtsverkehr verlangt haben und als diese ihm mitteilte, dass sie dies nicht möchte, soll er sie an den Handgelenken oder Armen festgehalten, sie aufs Bett gedrückt und sich auf sie gelegt und so den Geschlechtsverkehr mit ihr unter Zwang vollzogen haben. Der erste Vorfall soll sich am 1. April 2018 in einer Ferienwohnung in Eschenbach bei Kaiserstuhl in Deutschland zugetragen haben. Zu weiteren Vorfällen soll es an einem Tag im Juni/Juli 2018 in der damaligen Wohnung des Beschuldigten in Arlesheim und ca. Mitte Oktober 2018 sowie an einem Tag im Dezember 2018 in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Q. gekommen sein.