1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 19. Februar 2020 gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung, mehrfacher Drohung, Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten. Im Hauptpunkt warf sie ihm vor, seine damalige Partnerin A. mehrfach vergewaltigt zu haben. Er soll von A. jeweils Geschlechtsverkehr verlangt haben und als diese ihm mitteilte, dass sie dies nicht möchte, soll er sie an den Handgelenken oder Armen festgehalten, sie aufs Bett gedrückt und sich auf sie gelegt und so den Geschlechtsverkehr mit ihr unter Zwang vollzogen haben.